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Kleine Grundschule und ganztägig arbeitende Grundschule

Kleine Grundschule

Schon in den 1990er Jahren hat die Landesregierung mit dem Programm "Kleine Grundschule auf dem Lande" beschlossen, dass Schulen, deren Bestand aufgrund stark rückläufiger Schülerzahlen gefährdet ist, unter bestimmten Bedingungen fortbestehen können, z. B., wenn die Schulwege für die Kinder zu lang werden.

Mehrere Grundschulkinder sitzen in einem bunt dekorierten Klassenzimmer an ihren Tischen und schreiben konzentriert in ihre Hefte. Ein Kind im Hintergrund hebt die Hand.

An Standorten mit nur einer Grundschule ist für die Bildung einer 1. Klasse eine Schülermindestzahl von 20 Schülerinnen und Schülern erforderlich. Nicht an allen Schulstandorten wird diese Schülermindestzahl erreicht. Deshalb gibt es im Schulgesetz eine Ausnahmeregelung, die besagt, dass Grundschulen auch jahrgangsübergreifende Lerngruppen (mindestens zwei Lerngruppen mit je 20 Schülerinnen und Schülern) bilden können, wenn der Schulweg zur nächstgelegenen Grundschule mehr als 40 Minuten betragen würde. Zudem muss der genehmigte Schulentwicklungsplan den weiteren Bestand der Schule vorsehen.

Im Falle der Aufhebung dieser Grundschulen würden für die Schülerinnen und Schüler unzumutbar lange Schulwegzeiten entstehen. Die Schulen sind damit als kleine Grundschule bestandsfähig.

Ganztägig arbeitende Grundschule

Die ganztägig arbeitende Grundschule ist eine Grundschule mit festen Öffnungszeiten, die gemäß ihrem pädagogischen Konzept an mindestens drei Tagen in der Woche zusätzlich zum Unterricht weitere pädagogische, den Unterricht ergänzende Angebote in den Tagesablauf integriert. Der Zeitrahmen von Unterricht und Unterricht ergänzenden Angeboten der Schule an diesen Tagen beträgt mindestens 5,5 Zeitstunden. An einer ganztägig arbeitenden Grundschule ist die Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an den Unterricht ergänzenden Angeboten freiwillig, die Teilnahme ist durch die Erziehungsberechtigten verbindlich für das gesamte Schuljahr zu erklären.

Mit der Einrichtung einer ganztägig arbeitenden Grundschule erweitern sich die pädagogischen Gestaltungsmöglichkeiten der Schule. Die Zeit- und Alltagsplanung der Familien wird erleichtert. Die ganztägig arbeitende Grundschule soll über die Ausgestaltung ihres pädagogischen Konzeptes hinaus im Rahmen des ganztägigen Lernens mit dem Hort als ergänzendes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot kooperieren.

Kontakt

Petra Schön

Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung
Referat 430 - Inklusion, Grundschulen, Förderschulen, Migration, europäische Bildungszusammenarbeit

Telefon: 0385 588 17431 E-Mail senden

Petra Schön

Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung
Referat 430 - Inklusion, Grundschulen, Förderschulen, Migration, europäische Bildungszusammenarbeit

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