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Schulmitwirkung

Bildung und Erziehung können heute nicht mehr getrennt voneinander betrachtet werden. Schülerinnen und Schüler und die Eltern wollen dabei zunehmend mitgestalten und mitorganisieren, sie wollen gleichberechtigte Partner der Schule sein.

Eine Mutter und ihre Tochter sprechen im Schulflur mit einer Lehrkraft.

Wohl wissend, dass sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Familie und Schule gut auf die schulischen Leistungen und die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler auswirkt. Von einer guten Zusammenarbeit profitieren alle: Schülerinnen und Schüler lernen besser,  Erziehungsberechtigte identifizieren sich mehr mit dem Anliegen der Schule und die Lehrkräfte werden so bei ihrer Arbeit unterstützt.

Wie Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigte bei der Gestaltung und Organisation der Bildung und Erziehung in den verschiedenen Gremien mitwirken, ist im Schulgesetz geregelt.

Download-Wahlkalender

Schulmitwirkung in MV

Schema zur Schulmitwirkung in MV für Vertreterungen der Schülerinnen und Schüler

Schulmitwirkung in MV

Vertretungen für Schülerinnen und Schüler

Der Landesschülerrat

Der Landesschülerrat vertritt die Schülerinnen und Schüler der Schulen in öffentlicher Trägerschaft und der Schulen in freier Trägerschaft, an denen der Schulpflicht genügt werden kann. Der Landesschülerrat wählt aus seiner Mitte einen Vorstand. Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung informiert den Landesschülerrat über alle wichtigen allgemeinen Angelegenheiten des Schulwesens und erteilt ihm die Auskünfte, die für seine Arbeit erforderlich sind. Der Landesschülerrat wird vor dem Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, die die schulischen Interessen der Schülerinnen und Schüler berühren, angehört. Für den Landesschülerrat gibt es eine Geschäftsstelle im Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung.

Schulmitwirkung in MV

Schema zur Schulmitwirkung in MV für Vertreterungen der Erziehungsberechtigten

Schulmitwirkung in MV

Vertretungen der Erziehungsberechtigten

Der Landeselternrat

Der Landeselternrat vertritt die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Schulen in öffentlicher Trägerschaft und der Schulen in freier Trägerschaft, an denen der Schulpflicht genügt werden kann. Der Landeselternrat wirkt bei allen wichtigen allgemeinen Fragen des Schulwesens mit, soweit die Belange der Erziehungsberechtigten berührt werden. Er berät das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung in allgemeinen Fragen des Bildungs- und Erziehungswesens. Entsprechende allgemeine Regelungen werden zwischen dem Bildungsministerium und dem Landeselternrat vertrauensvoll und verständigungsbereit erörtert. Auch für den Landeselternrat gibt es eine Geschäftsstelle im Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung.

Landesschulbeirat

Der Landesschulbeirat berät die oberste Schulbehörde bei allen Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung für die Schule. Mitglieder im Landesschulbeirat sind Verbände der Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler, Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen der Hochschulen, der Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und der Landwirtschaftskammer, Vertreterinnen und Vertreter des Landesausschusses für Berufsbildung, des Landesjugendrings und der kommunalen Spitzenverbände, Vertreterinnen und Vertreter der Schulen in freier Trägerschaft, der Kirchen und der Organisationen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände.

Die Bildungsministerin beruft den Landesschulbeirat jeweils für eine Dauer von zwei Jahren. Der Vorstand des Landesschulbeirats Mecklenburg-Vorpommern hat sich im Februar 2025 für die Amtszeit bis Februar 2027 neu konstituiert. Peter Todt, amtierender Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin und Geschäftsbereichsleiter Aus- und Weiterbildung, wurde erneut zum neuen Vorsitzenden gewählt. Als seine Stellvertretung werden ihn Kai Gusek von der Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und Torsten Zarnikow vom Landeselternrat unterstützen.

Eine Wahlurne steht auf einem Tisch in einem Klassenraum

Mitreden und mitgestalten: Einfach wählen!

Die nachfolgend zusammengestellten Vorlagen unterstützen bei der Durchführung der Wahlen in den Schulen, den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Kontakt

Maren Skroblien

Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung
Referat 400 - Grundsatz- und Aufsichtsangelegenheiten der schulischen Mitwirkungsgremien

Telefon: 0385 588 17401 E-Mail senden

N.N.

Geschäftsstelle des Landesschülerrats beim Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Telefon: 0385 588 17404 E-Mail senden

N.N.

Geschäftsstelle des Landeselternrats beim Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Telefon: 0385 588 17405 E-Mail senden

Maren Skroblien

Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung
Referat 400 - Grundsatz- und Aufsichtsangelegenheiten der schulischen Mitwirkungsgremien

Telefon: 0385 588 17401 E-Mail senden

N.N.

Geschäftsstelle des Landesschülerrats beim Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Telefon: 0385 588 17404 E-Mail senden

N.N.

Geschäftsstelle des Landeselternrats beim Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Telefon: 0385 588 17405 E-Mail senden

Weiterführende Themen

Das Logo des Landesschülerrats Mecklenburg-Vorpommern

Landesschülerrat Mecklenburg-Vorpommern

Der Landesschülerrat vertritt die Interessen der Schülerinnen und Schüler in der Öffentlichkeit und gegenüber Institutionen. Er ist die gesetzlich legitimierte Vertretung aller Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern und setzt sich für deren Rechte ein.

Das Logo des Landeselternrats Mecklenburg-Vorpommern

Landeselternrat Mecklenburg-Vorpommern

Der Landeselternrat Mecklenburg-Vorpommern vertritt die Eltern minderjähriger Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen, gleich welcher Trägerschaft.