Integration
Ziel ist es, dass Kinder und Jugendliche, die aus anderen Ländern nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen sind, hier schnell integriert werden und ihre Schulbildung erfolgreich beginnen oder fortsetzen können.

Sie benötigen eine besondere Förderung, vor allem um die deutsche Sprache schnell zu erlernen. Dazu wurden verschieden Regelungen für Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet.

Bildungskonzeption
Die Beschulung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache in Mecklenburg-Vorpommern wird in der entsprechenden Verwaltungsvorschrift geregelt. Auf dieser Grundlage wird jährlich die Bildungskonzeption des Landes Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet.
Vorklassen
Seit dem Schuljahr 2022/2023 werden Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache, die neu in die Schule aufgenommen werden, grundsätzlich in Vorklassen an ausgewählten Standortschulen beschult. Die Vorklassen sind jahrgangsübergreifend eingerichtet und sollen die Kinder und Jugendlichen auf den weiteren Schulbesuch in Deutschland vorbereiten.
Deutsch als Zweitsprache
An den allgemein bildenden Schulen gibt es die Möglichkeiten der Intensivförderung und des begleitenden Sprachförderunterrichts „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) an den Standortschulen mit Vorklassen.
Online DaZ-Angebot
Die allgemein bildende Digitale Landesschule M-V bietet täglichen Live-Online-Unterricht zur Sprachförderung im Bereich Deutsch als Zweitsprache an. Dieser richtet sich an Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache. Für das Lernen in Vorklassen ist er besonders geeignet. Die sprachlichen Niveaustufen entsprechen dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens“ (GER).
Deutsches Sprachdiplom
In Mecklenburg-Vorpommern besteht für Schülerinnen und Schüler mit Migrationsgeschichte die Möglichkeit, ihre im Unterricht erworbenen deutschen Sprachkenntnisse in einer Prüfung (DSD und DSD Pro) nachzuweisen.
Feststellungsprüfung
Mit der Feststellungsprüfung wird Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache die Möglichkeit gegeben, die Amtssprache des Herkunftslandes nach Feststellung des Kenntnisstandes als erste oder zweite Fremdsprache anerkennen zu lassen.
Alphabetisierung
Schülerinnen und Schüler, die noch nicht mit lateinischen Buchstaben alphabetisiert worden sind, nehmen in Abstimmung mit den Staatlichen Schulämtern beziehungsweise dem Referat Schulaufsicht berufliche Schulen an Alphabetisierungsmaßnahmen teil.
Ausländische Schulabschlüsse
Die Durchführung eines förmlichen Anerkennungsverfahrens ist möglich. Wenn die Schule in Mecklenburg-Vorpommern fortgesetzt werden soll, findet kein förmliches Anerkennungsverfahren statt. Über die Eingliederung in eine allgemein bildende Schule entscheidet die Schulleitung, die sich mit den Erziehungsberechtigten bzw. dem volljährigen Schüler abstimmt.
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