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Integration

Ziel ist es, dass Kinder und Jugendliche, die aus anderen Ländern nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen sind, hier schnell integriert werden und ihre Schulbildung erfolgreich beginnen oder fortsetzen können.

Eine multikulturelle Klasse der Grundschule Campus am Turm aus Schwerin hört im Klassenraum einer Lehrkraft zu.

Sie benötigen eine besondere Förderung, vor allem um die deutsche Sprache schnell zu erlernen. Dazu wurden verschieden Regelungen für Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet.

Ein Flussdiagramm zur Schulaufnahme von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache. Es zeigt den Ablauf: Nach einem Beratungsgespräch mit der Schulleitung und Sprachstandsfeststellung werden Schüler mit unzureichenden Sprachkenntnissen in eine Vorklasse aufgenommen, während Schüler mit ausreichenden Sprachkenntnissen (Niveau A2) in eine Regelklasse kommen.

Die Beschulung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache in Mecklenburg-Vorpommern wird in der entsprechenden Verwaltungsvorschrift geregelt. Auf dieser Grundlage wird jährlich die Bildungskonzeption des Landes Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet.

Seit dem Schuljahr 2022/2023 werden Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache, die neu in die Schule aufgenommen werden, grundsätzlich in Vorklassen an ausgewählten Standortschulen beschult. Die Vorklassen sind jahrgangsübergreifend eingerichtet und sollen die Kinder und Jugendlichen auf den weiteren Schulbesuch in Deutschland vorbereiten.

An den allgemein bildenden Schulen gibt es die Möglichkeiten der Intensivförderung und des begleitenden Sprachförderunterrichts „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) an den Standortschulen mit Vorklassen.

Die allgemein bildende Digitale Landesschule M-V bietet täglichen Live-Online-Unterricht zur Sprachförderung im Bereich Deutsch als Zweitsprache an. Dieser richtet sich an Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache. Für das Lernen in Vorklassen ist er besonders geeignet. Die sprachlichen Niveaustufen entsprechen dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens“ (GER).

In Mecklenburg-Vorpommern besteht für Schülerinnen und Schüler mit Migrationsgeschichte die Möglichkeit, ihre im Unterricht erworbenen deutschen Sprachkenntnisse in einer Prüfung (DSD und DSD Pro) nachzuweisen.

Mit der Feststellungsprüfung wird Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache die Möglichkeit gegeben, die Amtssprache des Herkunftslandes nach Feststellung des Kenntnisstandes als erste oder zweite Fremdsprache anerkennen zu lassen.

Schülerinnen und Schüler, die noch nicht mit lateinischen Buchstaben alphabetisiert worden sind, nehmen in Abstimmung mit den Staatlichen Schulämtern beziehungsweise dem Referat Schulaufsicht berufliche Schulen an Alphabetisierungsmaßnahmen teil.

Die Durchführung eines förmlichen Anerkennungsverfahrens ist möglich. Wenn die Schule in Mecklenburg-Vorpommern fortgesetzt werden soll, findet kein förmliches Anerkennungsverfahren statt. Über die Eingliederung in eine allgemein bildende Schule entscheidet die Schulleitung, die sich mit den Erziehungsberechtigten bzw. dem volljährigen Schüler abstimmt.

Kontakt

Miriam Haferkamp

Referatsleiterin
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Referat 430 - Inklusion, Grundschulen, Förderschulen, Migration, europäische Bildungszusammenarbeit

Telefon: 0385 588 17430 E-Mail senden

Birgit Roßmann

Staatliches Schulamt Greifswald

Telefon: 0385 588 78225 E-Mail senden

Grit Klein

Staatliches Schulamt Neubrandenburg

Telefon: 0385 588 782352 E-Mail senden

Mirko Murk

Staatliches Schulamt Rostock

Telefon: 0385 588 782403 E-Mail senden

Olaf Zäske

Staatliches Schulamt Schwerin

Telefon: 0385 588 782168 E-Mail senden

Miriam Haferkamp

Referatsleiterin
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Referat 430 - Inklusion, Grundschulen, Förderschulen, Migration, europäische Bildungszusammenarbeit

Telefon: 0385 588 17430 E-Mail senden

Birgit Roßmann

Staatliches Schulamt Greifswald

Telefon: 0385 588 78225 E-Mail senden

Grit Klein

Staatliches Schulamt Neubrandenburg

Telefon: 0385 588 782352 E-Mail senden

Mirko Murk

Staatliches Schulamt Rostock

Telefon: 0385 588 782403 E-Mail senden

Olaf Zäske

Staatliches Schulamt Schwerin

Telefon: 0385 588 782168 E-Mail senden

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